freunde-michaelstein

Voraussetzung Manfred-Reinsch-Preis

I. Trägerschaft und allgemeine Beschreibung des Preises

Der Förderverein „Kloster Michaelstein“ e.V. lobt einen Preis aus. Der Preis wird an eine junge Persönlichkeit (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) vergeben, die das inhaltliche Profil und die Identität des Klosters Michaelstein durch besondere künstlerische, wissenschaftliche oder persönliche Leistungen bereichert. Eine Vergabe an eine Personengruppe ist in begründeten Fällen möglich.

Der Preis der Gesellschaft trägt den Namen „Manfred-Reinsch-Preis des Fördervereins ‚Kloster Michaelstein‘ e.V.“.

Der Preis wird mit einem Geldbetrag ausgeschrieben, den der Vorstand des Fördervereins vor der Ausschreibung festlegt.

II. Sinn des Preises

Der Zweck des Preises besteht darin, den künstlerischen und gemeinschaftsfördernden Grundgedanken der Begegnungsstätte Michaelstein zu fördern und anzuerkennen.

Der Grundgedanke ist, dass junge Menschen, die sich im Besonderen um die Aufführungspraxis alter Musik sowie durch eine hohe soziale Kompetenz zur Verbindung von verschiedenen Altersgruppen, zur Förderung des Zusammenhalts, durch Toleranz und Empathie auszeichnen und für einen künstlerisch als auch menschlich anregenden Erfahrungsaustausch eintreten.

Dr. Manfred Reinsch, langjähriger, engagierter Präsident des Fördervereins, war es immer ein sehr wichtiges Anliegen, junge Menschen musikalisch und in ihrer Persönlichkeit zu begleiten. In seinem Sinne soll dieser Preis, sein Anliegen fortleben lassen.

III. Kandidaten und Auswahlverfahren

Kandidaten für den Förderpreis sind junge Musiker, musikwissenschaftlich Tätige und Teilnehmer: innen an Kursen, Seminaren und Workshops des Kloster Michaelstein bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Vorschlagsberechtigt sind leitende und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kloster Michaelstein, die die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Seminaren, Workshops u.ä. verantworten. Sie legen dem Vorstand des Fördervereins in einem zum Vergabetermin zeitlich angemessenen Abstand schriftlich begründete Vorschläge vor.

IV. Auswahlkriterien

Die Auswahl der Kandidaten für den Förderpreis erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Besonderes Engagement in Bereich der Aufführungspraxis alter Musik
  • Besonderes soziales und persönliches Engagement in der Förderung der Kommunikation unter verschiedenen Altersgruppen und unterschiedlichen Fähigkeiten im musikalischen Bereich.
  • Besonderes organisatorisches Engagement während der Kurse, Workshops bzw. Seminaren

V. Jury

  1. Der Vorstand des Fördervereins bildet die Jury
  2. Die Jury kann fachlichen Rat einholen und Berater stellen, die jedoch nciht stimmberechtigt sind
  3. Die Jury berät die schriftlich begründeten Vorschläge und wählt einen Preisträger
  4. Die Entscheidung der Jury sind bindend, der Rechtsweg ist ausgeschlossen

VI. Preisverleihung

Der Manfred-Reinsch-Preis wird in einem würdigen Rahmen von der Präsident*in des Fördervereins öffentlich verliehen.

VII. Bekanntmachung

Die Vergabe des Manfred-Reinsch-Preises erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der regionalen Presse und, wenn möglich, mit einer Veröffentlichung in der überregionalen Fachpresse, sowie auf der Internetseite des Fördervereins.