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Die Voraussetzungen

Auslobung eines Preises der Gesellschaft der Freunde „Michaelstein“ e.V.:

I. Trägerschaft und allgemeine Beschreibung des Preises

Der Förderverein „Kloster Michaelstein“ e.V. (nachfolgend: Förderverein) lobt einen Preis aus. Der Preis wird jährlich an eine Persönlichkeit vergeben, die das inhaltliche Profil und die Identität des Kloster Michaelstein durch besondere künstlerische, musikpädagogische oder wissenschaftliche Leistungen bereichert. Eine Vergabe an eine Personengruppe ist in begründeten Fällen möglich.

Der Preis der Gesellschaft trägt den Namen „Eitelfriedrich-Thom-Preis des Fördervereins ‚Kloster Michaelstein‘ e.V.“.

Der Preis wird mit einem Geldbetrag ausgeschrieben, den der Vorstand der Gesellschaft vor der Ausschreibung festlegt.

II. Sinn des Preises

Der Zweck des Preises besteht darin, den künstlerischen und gemeinschaftsfördernden Grundgedanken der Begegnungsstätte Michaelstein zu fördern und anzuerkennen.

Der Grundgedanke ist, dass musikwissenschaftlich oder musikalisch Tätige aus verschiedenen Ländern in einen sowohl künstlerisch als auch menschlich anregenden Erfahrungsaustausch treten, der besonders durch die unterschiedlichen künstlerischen Ausgangsbedingungen und Herkunft der Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu einer spannungsvollen und doch harmonischen Atmosphäre während der Kurse und Seminare in Michaelstein führt.

Für Dr. Eitelfriedrich Thom, den Begründer der modernen Musikstätte Kloster Michaelstein, bildeten pädagogische, künstlerische und wissenschaftliche Arbeit unzertrennliche Schwerpunkte seines Wirkens. Diese Inhalte stellen deshalb auch einen bis heute prägenden Grundpfeiler der kulturellen Begegnungsstätte Kloster Michaelstein dar.

III. Kandidaten und Auswahlverfahren

Kandidaten für den Förderpreis der Gesellschaft der Freunde Michaelstein sind Dozentinnen und Dozenten sowie Leiterinnen und Leiter von Kursen, Seminaren und Workshops, musikwissenschaftlich Tätige und Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Kursen, Seminaren und Workshops in der Stiftung Kloster Michaelstein.

Vorschlagsberechtigt sind leitende und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung, die die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Seminaren, Workshops u.ä. verantworten. Sie legen dem Vorstand des Fördervereins in einem zum Vergabetermin zeitlich angemessenen Abstand schriftlich begründete Vorschläge vor.

IV. Auswahlkriterien

Die Auswahl der Kandidaten für den Förderpreis erfolgt nach folgenden Kriterien: künstlerische bzw. wissenschaftliche Reife und Ausstrahlung im Sinne des musikalischen Profils der Stiftung Kloster Michaelstein, Fähigkeit, eigenes künstlerisches Vermögen bzw. wissenschaftliches Interesse authentisch und prägend weiter zu vermitteln,Fähigkeit, Michaelstein durch inhaltliche Arbeit als eine reizvolle Begegnungsstätte weiter zu entwickeln und über den Harz hinaus bekannt zu machen.

V. Jury

1. Der Vorstand des Fördervereins bildet die Jury.

2. Die Jury kann fachlichen Rat einholen und Berater bestellen, die jedoch nicht stimmberechtigt sind.

3. Die Jury berät die schriftlich begründeten Vorschläge und wählt einen Preisträger.

4. Die Entscheidungen der Jury sind bindend, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

VI. Preisverleihung

Der Eitelfriedrich-Thom-Preis wird im Rahmen eines dafür geeigneten Konzertes vom/von Präsident*in der Gesellschaft öffentlich verliehen.

VII. Bekanntmachung

Die Vergabe des Eitelfriedrich-Thom-Preises erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der regionalen Presse. Die überregionale Bekanntgabe erfolgt durch Information der Zeitschriften „Das Orchester“ sowie der „Neuen Zeitschrift für Musik.“, sowie auf der Internetseite des Fördervereins.